Die Problematik

Das typische Bild unserer Landschaft im Mittleren Schwarzwald ist geprägt von den steilen Taleinschnitten und dem kleinräumigen Wechsel von Wald und Offenland. Die Wiesen und Weiden der steilen Flächen sind jedoch aufwändig zu bewirtschaften. Werden diese nicht mehr gepflegt entwickelt sich innerhalb kurzer Zeit Wald.

Die Zielsetzung

  • Aktuell noch bewirtschaftete Flächen auch weiterhin in der Nutzung halten
  • Neue Nutzungsmöglichkeiten für bereits brachliegende Gebiete suchen, wie etwa die Beweidung durch Rinder, Schafe, Damwild und Ziegen
Auf Flächen die dennoch nicht mehr genutzt werden:
  • Durchführung wirtschaftlicher und ökologisch sinnvoller Landschaftspflegemaßnahmen

Der Weg

Die Landschaft dient als landwirtschaftliche Nutzfläche, bietet Fläche zur Erholung und stellt den Lebensraum für Flora und Fauna dar. Zudem bietet Sie das Lebensumfeld der ansässigen Bevölkerung. Landschaft betrifft also jeden! Daher werden auch unterschiedliche Ansprüche an sie gestellt.
Der LEV initiiert Aktionen und Maßnahmen zur Offenhaltung der Landschaft und bietet durch den integrativen Ansatz eine Plattform um Erfahrungen und Ideen auszutauschen. Ziel ist es gemeinsam mit den verschiedenen Interessensgruppen, Vereinen und Einzelpersonen vor Ort Lösungsansätze zu entwerfen und aktiv in die Tat umzusetzen. Denn nicht allein die gute Idee, sondern erst der Mut und das Engagement neue Wege zu gehen und tatsächlich auszuprobieren wird zum konkreten Ergebnis führen.

Neue Ideen und Ansätze, die dem Landschaftserhalt dienen, sind daher jederzeit willkommen.

Der LEV

Der LEV leistet im Interesse der Allgemeinheit einen Beitrag zur Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege ausgewiesener Schutzgebiete sowie zur Stärkung des ländlichen Raums.
Der LEV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Die Organe des LEVs sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Ausschuss
  • Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen die Mitglieder des Ausschusses. Der Ausschuss wiederum bestimmt aus seinen Reihen einen dreiköpfigen Vorstand. Im Ausschuss können weitere Vertreter in beratender Funktion Mitglied sein.

Wesentliche Ziele und Aufgaben:

  • Entwicklung und Erhalt, Pflege, ggf. Sanierung der Kulturlandschaft
  • Offenhaltung der Mindestflur
  • Organisation, Koordination und Umsetzung von erforderlichen Entwicklungs-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen
  • Zusammenarbeit und Zusammenwirken mit Behörden, Verbänden, Landwirten und dem örtlichen Handel und Gewerbe
  • Breitgefächerte fachliche Beratung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
  • Information der Öffentlichkeit
  • Klärung von Zuschüssen und finanzierungsrechtlichen Fragen sowie Abrechnung der Maßnahmen
  • Kooperation mit Nachbargemeinden in zusammenhängenden Naturräumen

Mitgliedschaft
Der Erhalt unserer einmaligen Schwarzwaldlandschaft kann nur gelingen, wenn wir uns gemeinsam dafür engagieren. Eine Mitgliedschaft im LEV ist sowohl den Gemeinden und sonstigen Körperschaften als auch Einzelpersonen, z.B. Landwirten, oder Vereinen möglich. Wichtig ist, dass sich alle an diesem Thema interessierten und engagierten Personen einbringen und den LEV mit gestalten. Eine Mitgliedschaft der in der Landschaftspflege tätigen Personen und Vereinen, insbesondere auch den Landwirten und den landwirtschaftlichen Ortsvereinen, wird hier besondere Bedeutung beigemessen, da die Unterstützung durch kompetente Praktiker besonders wichtig ist.

Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Die Mitglieder des LEVs haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Diese jährlichen Beiträge liegen bei 25,- € und für Vereine bei 50,- €.

Beitrittserklärung (PDF)