Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums (UM) Baden-Württemberg vom 25.06.2020 erhöht das Land die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen innerhalb der Wolfspräventionskulisse.
Ab sofort wird das Land in der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ sowohl die Materialkosten für Zäune und Zubehör als auch Arbeitskosten für die Errichtung neuer und die Nachrüstung bestehender Zäune übernehmen:
• Die Materialkosten für die Anschaffung neuer wolfsabweisender Zäune oder für die Nachrüstung bestehender Zäune für Weiden der Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftlichen Gehegewildhaltung sowie für die wolfsabweisende Sicherung von Offenställen werden zu 100 Prozent gefördert. Bislang lag der Fördersatz hier bei 90 Prozent.
• Beim Neubau eines wolfsabweisenden festen Litzenzauns trägt das Land darüber hinaus künftig auch 50 Prozent der Arbeitskosten, die bei der Erstellung anfallen.
• Bei der wolfsabweisenden Nachrüstung bestehender Festzäune auf Schaf- und Ziegenweiden sowie bei landwirtschaftlich gehaltenem Gatterwild werden sogar 100 Prozent der Arbeitskosten gefördert.
• Neu ist zudem, dass die eigene Arbeitsleistung der Nutztierhaltenden gefördert werden kann. Errichten sie den wolfsabweisenden Zaun also in Eigenregie, können sie für diesen Aufwand künftig auch eine Ent-schädigung erhalten. Damit soll die Eigeninitiative der Tierhaltenden honoriert werden.
Innerhalb der Förderkulisse erstattet das Land von nun an auch den wolfsbedingten Mehraufwand beim Weidemanagement auf Naturschutzflächen mit einer Zulage von 100 Euro je Hektar. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde mit 1.920 Euro pro Jahr und Hund.
Zudem haben das Land und die Trägergemeinschaft die Fortführung des Ausgleichsfonds Wolf zunächst bis Ende 2021 vereinbart und die Ausgleichsleistungen erweitert (Pressemitteilung UM, 29.06.2020).
Für Fragen zur Förderungen wenden Sie sich an die Unteren Naturschutzbehörden in Ihrem Landkreis. Der LEV unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung.
Haben Sie Beratungsbedarf bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen auf Ihrem Betrieb? Dann wenden Sie sich an die Herdenschutzberatung der FVA Freiburg unter Tel. 0761/4018-274 oder mobil 0173/ 6041117.
Ab sofort wird das Land in der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ sowohl die Materialkosten für Zäune und Zubehör als auch Arbeitskosten für die Errichtung neuer und die Nachrüstung bestehender Zäune übernehmen:
• Die Materialkosten für die Anschaffung neuer wolfsabweisender Zäune oder für die Nachrüstung bestehender Zäune für Weiden der Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftlichen Gehegewildhaltung sowie für die wolfsabweisende Sicherung von Offenställen werden zu 100 Prozent gefördert. Bislang lag der Fördersatz hier bei 90 Prozent.
• Beim Neubau eines wolfsabweisenden festen Litzenzauns trägt das Land darüber hinaus künftig auch 50 Prozent der Arbeitskosten, die bei der Erstellung anfallen.
• Bei der wolfsabweisenden Nachrüstung bestehender Festzäune auf Schaf- und Ziegenweiden sowie bei landwirtschaftlich gehaltenem Gatterwild werden sogar 100 Prozent der Arbeitskosten gefördert.
• Neu ist zudem, dass die eigene Arbeitsleistung der Nutztierhaltenden gefördert werden kann. Errichten sie den wolfsabweisenden Zaun also in Eigenregie, können sie für diesen Aufwand künftig auch eine Ent-schädigung erhalten. Damit soll die Eigeninitiative der Tierhaltenden honoriert werden.
Innerhalb der Förderkulisse erstattet das Land von nun an auch den wolfsbedingten Mehraufwand beim Weidemanagement auf Naturschutzflächen mit einer Zulage von 100 Euro je Hektar. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde mit 1.920 Euro pro Jahr und Hund.
Zudem haben das Land und die Trägergemeinschaft die Fortführung des Ausgleichsfonds Wolf zunächst bis Ende 2021 vereinbart und die Ausgleichsleistungen erweitert (Pressemitteilung UM, 29.06.2020).
Für Fragen zur Förderungen wenden Sie sich an die Unteren Naturschutzbehörden in Ihrem Landkreis. Der LEV unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung.
Haben Sie Beratungsbedarf bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen auf Ihrem Betrieb? Dann wenden Sie sich an die Herdenschutzberatung der FVA Freiburg unter Tel. 0761/4018-274 oder mobil 0173/ 6041117.