Öffentliche Auslegung der FFH-Verordnung

Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt, durch die geplante FFH-Verordnung die an die Europäische Kommission gemeldeten und von dieser festgelegten FFH-Gebiete im Regierungsbezirk Stuttgart gemäß § 36 Abs. 2 Naturschutzgesetz mit Namen und Lage, Gebietsabgrenzungen, geschützten Lebensraumtypen und Arten sowie Erhaltungszielen festzulegen.

Der Verordnungsentwurf mit den Anlagen 1 und 2 wird vom 9. April 2018 bis einschließlich 8. Juni 2018 im Regierungspräsidium Freiburg öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Verordnungsunterlagen im Internet veröffentlicht.

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen 1 und 2 können in der Zeit vom 9. April 2018 bis einschließlich 8. Juni 2018 beim Regierungspräsidium Freiburg schriftlich, zur Niederschrift oder auch elektronisch vorgebracht werden. Hierzu kann dann auch das unter oben angegebenem Link bereitgestellte Formular verwandt werden.

Weitere Hintergrundinformationen zur FFH-Schutzgebietsverordnung finden Sie auch im Informationsflyer des Regierungspräsidiums Freiburg.
Den Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier.
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  • Silke Stößer
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