Sperrfristverschiebung bei Grünland im Landkreis Rottweil

Wie in den Vorjahren wurde auch dieses Jahr eine Sperrzeitverschiebung für Grünland außerhalb von WSG-Problemgebieten im Landkreis Rottweil im Höhengebiet durch Allgemeinverfügung (AV) erlassen. Der Verbotszeitraum zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Grünland beginnt am 15. November 2020 und dauert bis zum 14. Februar 2021 an. Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Landwirtschaftsamts Rottweil unter https://rottweil.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite .
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