Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat vergangenen Freitag (25.05.) ein Wolfsgebiet bzw. eine Förderkulisse „Wolfsprävention“ ausgewiesen.
Laut Pressemitteilung des Umweltministeriums übernimmt das Land innerhalb der Förderkulisse 90 Prozent der Kosten, die Schaf-, Ziegen und Gehegewildhaltern bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Hierzu zählt insbesondere eine lückenlose Umzäunung mit Elektrozäunen. Ferner fördert das Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Mindestgröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.950 Euro.
Ein Wolfsterritorium weist eine durchschnittliche Größe von rund 200 Quadratkilometern auf. Da aber die genaue Lage des Wolfsterritoriums im Nordschwarzwald derzeit noch nicht bekannt ist, hat das Ministerium als Förderkulisse vorsorglich ein rund 3700 Quadratkilometer großes Gebiet abgegrenzt, das alle Gemeinden und deren Gemarkungsflächen umfasst, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt ausgewerteten Wolfsnachweise im wahrscheinlichen Revier des Wolfes liegen. Bei Bedarf kann die Kulisse neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Unabhängig davon hat das Ministerium den Nutztierhaltern eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Danach ist ein Ersatz für vom Wolf verursachte Schäden in der Förderkulisse nur noch möglich, wenn die Nutztiere zum Zeitpunkt eines Übergriffs ordnungsgemäß mit einer lückenlosen Umzäunung geschützt waren.
Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde sind laut Pressemitteilung des Umweltministeriums bis auf Weiteres nicht förderfähig, da Übergriffe auf Rinder und Pferde selten sind und der Aufwand, sie zu umzäunen, in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Sollte ein Wolf doch Rinder und Pferde attackieren, werden etwaige Schäden auch innerhalb der Förderkulisse wie bisher unabhängig von der Durchführung von speziellen Schutzmaßnahmen erstattet.
Innerhalb unseres LEV-Gebiets liegen folgende Kommunen innerhalb dieser neuen Kulisse:
Gemeinde Aichhalden (Landkreis Rottweil)
Gemeinde Schenkenzell (Landkreis Rottweil)
Stadt Wolfach (Ortenaukreis)
Eine Übersicht der in der Förderkulisse Wolfsprävention liegenden Städte und Gemeinden sowie weitere Informationen finden Sie im Erlass „Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“.
Bis Mitte Juni sollen die Fördermodalitäten geklärt werden, sodass wir bzw. die Unteren Verwaltungsbehörden dann dazu Auskunft geben können.
Laut Pressemitteilung des Umweltministeriums übernimmt das Land innerhalb der Förderkulisse 90 Prozent der Kosten, die Schaf-, Ziegen und Gehegewildhaltern bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Hierzu zählt insbesondere eine lückenlose Umzäunung mit Elektrozäunen. Ferner fördert das Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Mindestgröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.950 Euro.
Ein Wolfsterritorium weist eine durchschnittliche Größe von rund 200 Quadratkilometern auf. Da aber die genaue Lage des Wolfsterritoriums im Nordschwarzwald derzeit noch nicht bekannt ist, hat das Ministerium als Förderkulisse vorsorglich ein rund 3700 Quadratkilometer großes Gebiet abgegrenzt, das alle Gemeinden und deren Gemarkungsflächen umfasst, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt ausgewerteten Wolfsnachweise im wahrscheinlichen Revier des Wolfes liegen. Bei Bedarf kann die Kulisse neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Unabhängig davon hat das Ministerium den Nutztierhaltern eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Danach ist ein Ersatz für vom Wolf verursachte Schäden in der Förderkulisse nur noch möglich, wenn die Nutztiere zum Zeitpunkt eines Übergriffs ordnungsgemäß mit einer lückenlosen Umzäunung geschützt waren.
Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde sind laut Pressemitteilung des Umweltministeriums bis auf Weiteres nicht förderfähig, da Übergriffe auf Rinder und Pferde selten sind und der Aufwand, sie zu umzäunen, in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Sollte ein Wolf doch Rinder und Pferde attackieren, werden etwaige Schäden auch innerhalb der Förderkulisse wie bisher unabhängig von der Durchführung von speziellen Schutzmaßnahmen erstattet.
Innerhalb unseres LEV-Gebiets liegen folgende Kommunen innerhalb dieser neuen Kulisse:
Gemeinde Aichhalden (Landkreis Rottweil)
Gemeinde Schenkenzell (Landkreis Rottweil)
Stadt Wolfach (Ortenaukreis)
Eine Übersicht der in der Förderkulisse Wolfsprävention liegenden Städte und Gemeinden sowie weitere Informationen finden Sie im Erlass „Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“.
Bis Mitte Juni sollen die Fördermodalitäten geklärt werden, sodass wir bzw. die Unteren Verwaltungsbehörden dann dazu Auskunft geben können.