Herdenschutz - Übergangsfrist in Förderkulisse Wolfsprävention läuft aus

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat vergangenen Freitag (03.05.2019) mitgeteilt, dass die Übergangsfrist in der Förderkulisse Wolfsprävention zum 01. Juni 2019 ausläuft.

Laut Pressemitteilung des Umweltministeriums erstattet aktuell der Ausgleichsfonds Wolf Risse von Schafen, Ziegen und Gehegewild noch im ganzen Land ohne besondere Anforderungen an den Herdenschutz. Ab Juni wird innerhalb der Förderkulisse im Nordschwarzwald eine Erstattung nur noch erfolgen können, wenn die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs fachgerecht geschützt waren.
Die Übergangsfrist von einem Jahr hatte das Ministerium den Nutztierhaltenden bei der Ausweisung der Förderkulisse Wolfsprävention Ende Mai 2018 eingeräumt. In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass in dem betroffenen Gebiet im Nordschwarzwald inzwischen für über 150 Herdenschutzmaßnahmen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent, insgesamt fast 450.000 Euro, bewilligt wurden.
Auch künftig sollen laut Umweltministerium die Nutztierhalterinnen und –halter in der Förderkulisse dabei unterstützt werden, Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen des Wolfes umzusetzen.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Umweltministeriums entnehmen.
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