Information zum Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald - Übergangsfrist läuft zum 31.07.2021 aus

Die Übergangsfrist für die neuen Kommunen innerhalb des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald läuft zum 31.07.2021 aus. Ab dem 01. August 2021 werden Erstattungen bei Rissen von Schafen, Ziegen und Gehegewild durch einen Wolf nur noch erfolgen, wenn die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs fachgerecht geschützt waren. Informationen zum Grundschutz erhalten Sie unter folgendem Link:

https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Naturschutz/Biologische_Vielfalt/201125-Vorgaben-Grundschutz-fuer-Schafen-Ziegen-und-Gehegewild-innerhalb-des-Foerdergebietes-bf.pdf

Hinweis: Auch nach dem 31.07. können im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald Anträge zur Förderung von wolfsabweisendem Herdenschutz gestellt werden! Weitere Informationen finden Sie auf https://um.baden-wuerttemberg.de/wolf

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